Kosten

Im Allgemeinen steht jeder Frau gesetzliche Hebammenhilfe zu. Die Hebammenhilfe umfasst den Zeitraum vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.

Alle meiner hier aufgeführten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

ACHTUNG
Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

  • Schwangerenschwimmen
  • Geburtsvorbereitende Akupunktur
  • Babymassage
  • Babyschwimmen
  • Osteopathie bei Säuglingen